Heizkostenzuschuss für BAföG-geförderte Studierende: Höher, schneller, unbürokratischer

- Deutsches Studentenwerk (DSW) zum geplanten Heizkostenzuschussgesetz

- Heute Anhörung im Bundestags-Ausschuss

- Anbuhl: „Zuschuss muss höher ausfallen, raschere Auszahlung ohne Extra-Antrag ausbezahlt“

Berlin, den 14. März 2022. Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, die das BAföG für Studierende umsetzen, fordert, dass der von der Bundesregierung geplante, einmalige Heizkostenzuschuss auch für BAföG-geförderte Studierende höher ausfallen, schneller ausbezahlt und vor allem von Amts wegen, ohne gesonderte Antragstellung, ausbezahlt werde.

DSW-Generalsekretär Matthias Anbuhl nimmt heute Montag, 14. März 2022, als Sachverständiger teil an der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zum geplanten Heizkostenzuschussgesetz (HeizZuschG) der Bundesregierung. Er erklärt:

„Es ist gut, dass es einen einmaligen Heizkostenzuschuss auch für BAföG-Empfänger-innen geben soll. Nachbesserungen an dem Gesetzentwurf sind aber dringend notwendig. Es gilt: höher, schneller, unbürokratischer.

Höher: Der Heizkostenzuschuss muss deutlich höher ausfallen. Er wurde vor dem Krieg gegen die Ukraine kalkuliert. Die seither drastisch gestiegenen Energiepreise sind nicht einberechnet. 135 Euro für alleinstehende Wohngeldempfänger/-innen und 115 Euro für BAföG-Empfänger/-innen reichen nicht aus. Warum BAföG-Empfänger/-innen 20 Euro weniger erhalten sollen, ist nicht nachvollziehbar; sie dürfen nicht benachteiligt werden.

Schneller: Der Zuschuss soll erst ab Juni 2022 ausgezahlt werden, die Heizkosten fallen aber jetzt an, in der Heizperiode. Die Auszahlung muss deshalb schneller kommen, am besten gleich am Tag nach Inkrafttreten des Gesetzes.

Unbürokratischer: Bitte keine aufwendigen Antrags- und Prüfverfahren! Der Heizkostenzuschuss soll von Amts wegen unbürokratisch von den BAföG-Ämtern der Studierendenwerke an die BAföG-beziehenden Studierenden ausgezahlt werden – ohne dass diese einen Extra-Antrag stellen müssen. Warum ist das bei den Bezieher/-innen von Wohngeld möglich – und soll bei BAföG-beziehenden Studierenden nicht möglich sein?“

Pressemitteilung des Deutschen Studentenwerks (DSW) vom 14.03.2022